Mit Herz und Seele

Krankenfahrten

Wir bringen Sie gern...
  • zur medizinischen Behandlung,
  • zum Arzt,
  • zur Dialyse,
  • Strahlen- oder Chemo-Therapie,
  • zu Reha-Maßnahmen oder Kuraufenthalten.

Sofern eine, von der Krankenkasse genehmigte ärztliche Verordnung vorliegt, rechnen wir mit allen Krankenkassen ab.

Wenn eine ärztliche Verordnung einer Krankenfahrt vorliegt darf sich ein Patient, ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse bei Einweisungs-, Verlegungs- und Entlassungsfahrten im Taxi befördern lassen.

Bei verordneten Taxifahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie, oder zur Dialysebehandlung muß vor der ersten Fahrt bei Ihrer Krankenkasse ein Antrag auf Genehmigung der Fahrten gestellt werden. In diesen Fällen stellen die Krankenkassen eine befristete Genehmigung der Fahrten aus.

Falls die Behandlung länger dauert, als die Krankenkasse die Fahrten genehmigt hat, muß rechtzeitig ein neuer Antrag gestellt werden!(spätestens zum Jahreswechsel) Fahrten zu ambulanten Behandlungen können unter Umständen auch von den Krankenkassen genehmigt werden, wenn durch die ambulante Behandlung ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus vermieden wird.

Eine entsprechende Begründung des beh. Arztes muß dem Antrag beiliegen. Wenn Patienten bestimmte Pflegestufen erreicht haben, werden meistens auch ambulante Krankenfahrten genehmigt. Hierzu wenden Sie sich am besten an Ihre Krankenkasse.

Zuzahlungen / Eigenanteile / Befreiungen

Generell muß zur Zeit ein Patient 10% der Fahrtkosten selbst tragen, jedoch minimal 5,00 €, maximal 10,00 € des Gesamtfahrpreises pro Fahrt. Manche Krankenkassen verlangen auch nur eine Eigenbeteiligung, jeweils für die 1.und die letzte Fahrt von 10 %.

Die Höhe der Selbstbeteiligung geht aus dem Genehmigungsschreiben hervor. Befreiung von den Zuzahlungen erhalten Patienten, wenn Sie im laufenden Jahr bereits 2% ihrer Einkünfte für Eigenbeteiligungen an Medikamenten, Praxisgebühren, Taxifahrten etc. ausgeben mussten. Liegt eine chronische Erkrankung vor, liegt die Grenze bei 1% der Einkünfte.

Die Befreiung von Zuzahlungen endet zum Jahresende und muß im neuen Jahr ebenfalls neu beantragt werden.Bitte bewahren Sie sämtliche Quittungen für medizinische Ausgaben auf.  Nach Arbeitsunfällen übernehmen die Berufsgenossenschaften die Fahrtkosten in voller Höhe!

Wenn Sie noch Fragen haben, sprechen Sie uns gern an!

Fragen oder Bestellungen?

Rufen sie uns an unter 04182- 1480

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